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Kotflügelverbreiterung ET300

ET 250, ET 300
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#1 Kotflügelverbreiterung ET300

von Bill01 » 22. Mai 2013, 23:45

Hallo,als Neuling habe ich mal eine Frage.
Gibt es Kotflügelverbreiterungen für das Quad zu kaufen?
Habe bei diversen Händlern nachgefragt;ohne Erfolg!
Da mein Quad Spurverbreiterungen hat, spritzt mir bei schlechtem Wetter der Dreck um die Ohren! :shock:
Kann mir einer helfen?


Monster ET

#2 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 23. Mai 2013, 14:11

nein gibt keine "offizielle"

musst dir was selbst bauen

hast du denn die verbreiterung eingetragen bekommen?!

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#3 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Bill01 » 26. Mai 2013, 17:37

Monster ET hat geschrieben:nein gibt keine "offizielle"

musst dir was selbst bauen

hast du denn die verbreiterung eingetragen bekommen?!


Hallo,
es gibt ein "Teilegutachten" von der DEKRA. Ich müsste dieses Gutachten noch eintragen lassen.(Wurde bei der Ummeldung vergessen)

Monster ET

#4 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 27. Mai 2013, 15:02

okay dann berichte mal falls du es geschafft hast

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#5 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Bill01 » 28. Mai 2013, 22:49

Also....,ich habe die Spurverbreiterungen beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen (ca.12,-€); ohne Probleme weil ein DEKRA-Gutachten vorlag.
Dann habe ich aus Gummistreifen 10x200x1000mm meine Kotflügelverbreiterung selbst hergestellt. (Sieht sogar noch gut aus) ;D
Alles in Ordnung

Monster ET

#6 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 28. Mai 2013, 23:32

straßenverkehrsamt?!

ich dachte eintragungen gingen nmur beim tüv Oo

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#7 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von VH1962 » 29. Mai 2013, 04:38

In die Fahrzeugpapiere trägt das Straßenverkehrsamt die Teile ein.
Wenn es ein Teilegutachten gibt, mußt Du nicht zum Tüv, nur dann,wenn Du keins oder keins für die Kombination Teil/Maschine hast.
Und einige Sachen werden überhaupt nicht mehr eingetragen - z.Bsp. eine Anhängerkupplung am PKW.

Monster ET

#8 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 29. Mai 2013, 16:43

okay
hab noch nie was eintragen lassen von daher ^^
aber wie siets mit reifen aus
wenn man eine andere größe drauf machen will als vorgeschrieben?

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#9 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von VH1962 » 29. Mai 2013, 16:45

Dann mußtDu zum TÜV, oder - in Neufünfland - zur DEKRA.

Monster ET

#10 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 29. Mai 2013, 16:46

okay ^^
was gibts denn da für kriterien
außer das das quad danach nicht schneller fahren darf als im schein steht

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#11 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von VH1962 » 29. Mai 2013, 16:50

Wieso sollte Dein Quad denn mit anderen Reifen schneller werden?

Der TÜV begutachtet z.Bsp., ob sich die Reifen frei drehen, die Lenkung nicht beeinträchtigt wird.
Fahr doch einfach zu einer Prüfstation von denen und erkundige Dich.
Die sind ganz nett und beißen nicht! :lol:

Monster ET

#12 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von Monster ET » 29. Mai 2013, 16:54

naja wenn man jetzt deutlich größerere reifen draufmacht dann fährt man ja schon schneller ^^

naja das letzte mal als ich da was gefragt hab konnten oder wollten die mir nicht weiterhelfen.
da ging es nämlich darum ob bzw wie sehr ich mein quad verbreitern darf

da kam nur: weis ich nicht und ich muss weiterarbeiten.


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#13 Re: Kotflügelverbreiterung ET300

von VH1962 » 30. Mai 2013, 11:15

StVZO § 36 Bereifung und Laufflächen
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.


StVZO § 36a Radabdeckungen
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen ... müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

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